Was benötigen Sie für eine REHA und welche Hürden sind zu nehmen? Auf dieser Seite geben wir Ihnen Hinweise und Tipps für einen reibungslosen REHA-Aufenthalt.
Wenn Sie Fragen zur REHA-Beantragung haben, dann rufen Sie uns doch einfach an. Wir beraten Sie gerne.
REHA - Checkliste für den Anreisenden
Folgendes sollten Sie zum Aufenthalt in unserer Klinik unbedingt mitbringen !
● Laden Sie sich die diese Checkliste sowie die wichtigen Fragebögen der Krankenkasse oder der DRV (Rentenversicherung) als PDF
Checkliste zum Download
Medizinischer Fragebogen für Patienten
der gesetzl. Krankenversicherung GKV
Medizinischer Fragebogen für Patienten
der gesetzl. Rentenversicherung DRV
● Bitte bringen Sie für die ersten Tage Medikamente mit. Gegebenenfalls erhalten Sie hier einen Austausch mit einem wirkstoffgleichen Präparat
● Medikamente, die nicht verschreibungspflichtig sind, sind für die Dauer des Aufenthaltes mitzubringen
● Bitte denken Sie gegebenenfalls an Ihre Pässe:
● Allergiepass
● Diabetikerpass
● Prothesenpass
● Macumarpass
● Impfpass
● Aktuelle Befunde, Ärztliche Berichte und Röntgenbilder sowie CD's (sofern vorhanden)
● Wenn gewohnt Nackenrolle oder Nackenkissen
● Eventuell einen Wecker
● Versicherungskarte Ihrer Krankenkasse ,falls vorhanden Befreiungsausweis
● Im Haus befindet sich eine Waschmaschine/Trockner gegen Entgelt.
● Bademantel, Badeanzug bzw. - hose, Badeschuhe
● Zwei Duschtücher
● Sportbekleidung
● Sportschuhe für die Turnhalle
● Schuhe zum Wandern und Außensport
● Bequeme Kleidung für die Entspannungskurse
● Brille
● Wichtige Adressen und Telefonnummern
● TV-Gebühr: 0,70 € pro Tag / Internet WLAN: 1,- € pro Tag / Zimmer-Telefon: 1,20 € pro Tag (Flatrate)
REHA - Eine Reha beantragen ...
... ist oft ein sehr mühevolles und langwieriges Unterfangen. Die Wiederherstellung Ihrer Leistungsfähigkeit wird meist in den Vordergrund gestellt und ist gesamtvolkswirtschaftlich sicherlich sehr wichtig. Aber noch wichtiger ist für Sie persönlich die Wiedererlangung von Lebensfreude und Tatendrang.
Dafür müssen Sie sich oft in einer Situation einsetzen, in der Sie weder Energie noch Kraft haben. Aber bedenken Sie, Ihre Gesundheit ist das wichtigste Gut in Ihrem Leben. Gewinnen Sie diese zurück, folgt der Rest fast automatisch.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.
● Vom Antrag zur Anreise - Der Weg zur Reha
Am Anfang steht das Gespräch mit Ihrem/Ihrer Hausarzt/ärztin oder behandelnden Arzt/Ärztin. Von ihm/ihr erhalten Sie eine
medizinische Verordnung. Oft ist es auch von Vorteil, wenn der Reha-Antrag von einem Facharzt begründet wird.
● Wer trägt die Kosten
Sie können auf eigene Kosten zur Rehabilitation fahren. Aber fast jeder hat einen Anspruch darauf, die Kosten für eine Rehabilitation ganz
oder teilweise ersetzt zu bekommen. Dazu ist ein Antrag einzureichen, den Sie von Ihrer zuständigen Krankenkasse erhalten.
Rentenversicherung
Rehaverordnung, Attest
Rentenversicherungsträger als Kostenträger (LVA, BfA, Bundesknappschaft usw.)
Vertrauensarzt oder
Gutachter
Bewilligung einer stationären Rehabilitation
(bei Ablehnung: Antrag an eine Krankenkasse)
Zuzahlung Euro 10,- pro Tag bis zu 42 Tage im Jahr bei med. Rehabilitationsmaßnahmen ohne OP.
Anschlussrehabilitation (Zuzahlung max. 14 Tage lang 10,- € pro Tag, der vorausgegangene Akutaufenthalt wird angerechnet)
Für ambulante Reha-Leistungen sind keine Zuzahlungen zu leisten.
Krankenversicherung
Rehaverordnung
Krankenkasse als
Kostenträger
Gutachten durch den med. Dienst
(falls von der Krankenkasse gefordert)
Bewilligung einer stationären Behandlung nach § 40 Absatz 2 SGB V oder einer Anschlussrehabilitation nach § 40 Absatz 6 SGB V (Zuzahlung max. 28 Tage lang 10,- € pro Tag, der vorausgegangene Akutaufenthalt wird angerechnet)
Zuzahlung bei medizinischer Rehabilitation (ohne vorausgehende Operation) pro Tag beträgt 10,- € ohne zeitliche Beschränkung. Dies gilt sowohl für stationäre als auch ambulante Reha-Leistungen.
Der Kostenträger bestimmt den Rehabilitationsort und die Einrichtung. Vorschläge des/der
behandelnden Arztes/Ärztin oder Wünsche der/des Versicherten werden berücksichtigt, wenn
diese bereits in der medizinischen Verordnung aufgeführt wurden.
Nach Vorlage der
schriftlichen Kostenübernahmeerklärung
teilt die Reha-Einrichtung den Termin mit.
Nach Vorlage der
schriftlichen Kostenübernahmeerklärung
teilt die Reha-Einrichtung den Termin mit.
Bei den Eigenanteilzahlungen sind die Härtefallregelungen zu beachten. Ob Sie eine Zuzahlung
leisten müssen, können Sie bei Ihrer Rentenversicherung oder Krankenversicherung erfragen oder
bei dem Arbeitskreis Gesundheit e.V., der ein für Sie kostenloses Reha-Telefon unter der
Telefonnummer: (0130) 2177 eingerichtet hat.
REHA - Stand der Gesetzgebung
Stationäre medizinische Rehabilitation in der HolsingVital-Klinik - Kostenträger sind:
Rentenversicherung:
Krankenkasse:
Sozialamt:
Unfallversicherungsträger,
Berufsgenossenschaft:
Versorgungsamt:
Beihilfestelle:
Hauptfürsorgestelle,
überörtlicher Rehabilationsträger
(z.B. Landschaftsverband):
Für den, der rentenversichert ist oder es eine bestimmte Zeit lang war.
Für den, der krankenversichert ist, sowie für Rentner, Hausfrauen und Kinder, die selbst oder als Familienmitglied krankenversichert sind.
Für den, der weder renten- noch krankenversichert ist und nach dem Sozialhilfegesetz als heilbedürftig gilt.
Nach einem Arbeitsunfall (einschließlich Wegeunfall, auch bei Schul- und Kindergartenbesuch).
Für Kriegs- und Wehrdienstbeschädigte, Opfer von Gewalt.
Für Angehörige des öffentlichen Dienstes (soweit kein anderer Anspruch besteht).
Bei ungeklärter Zuständigkeit.
REHA - Stat. med. Rehabilitation
Wer ist anspruchsberechtigt?
● Alle Arbeiter und Angestellten sowie Arbeitslose, die eine bestimmte Zeit rentenversichert waren bzw. noch sind
● Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse
● Nichterwerbstätige Hausfrauen, Rentner und Kinder, soweit sie selbst oder über einen Familienangehörigen krankenversichert sind
● Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst
● Landwirte
● Kriegsbeschädigte und Versorgungsberechtigte
● Sozialhilfeempfänger
● Arbeitslose
Wenn es Probleme bei der Antragsstellung gibt oder Sie weitere Informationen benötigen empfehlen wir Ihnen sich weitergehende Informationen beim ARBEITSKREIS GESUNDHEIT E.V. zu holen. Wir haben Ihnen folgende Links vorbereitet:
● Home-Seite des ARBEITSKREIS GESUNDHEIT E.V.: http://www.arbeitskreis-gesundheit.de/
● Probleme bei der Antragsstellung: http://www.arbeitskreis-gesundheit.de/fuer-patienten/patientenanleitung-reha-antrag
● Stationär in Ihrer Wunschklinik: http://www.arbeitskreis-gesundheit.de/fuer-patienten/patientenanleitung-reha-antrag/wunschklinik-reha
REHA
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